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Vorbescheid nach § 74 BauO LSA beantragen

Durchschnittliche Lesedauer: 2 Minuten

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür einen Vorbescheid nach § 74 BauO LSA beantragen.

Im Vorbescheid formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass Sie mit „JA“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. z.B. Ist die Errichtung der baulichen Anlage auf dem vorgesehenen Grundstück bauplanungsrechtlich zulässig?

Fügen Sie dem Vorbescheid die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Frage erforderlich ist.

Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde gibt Ihnen zu Ihrer Anfrage eine verbindliche Auskunft.

Zur Beantragung eines Vorbescheides gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie gegebenenfalls noch notwendige Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Vorbescheid online ein.
  • Die Entwurfsverfasserin / der Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) kann im Online-Portal weitere Unterlagen hinzufügen.
  • In diesem Fall werden Sie automatisiert um Autorisierung dieser Unterlagen im Online-Portal gebeten.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ebenfalls über das Online-Portal ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Vorbescheid vorgeschrieben ist oder deren Stellungnahme für die Beurteilung notwendig ist.
  • Anschließend erhalten Sie den Vorbescheid sowie einen Gebührenbescheid digital über Ihr Portalpostfach.
  • Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

Soweit zur Beurteilung erforderlich:

01.  Der Lageplan und ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als sechs Monate),
02.  Bauzeichnungen,
03.  Bau – und Betriebsbeschreibung,
04.  Standsicherheitsnachweis,
05.  Brandschutzkonzept,
06.  Angaben über die gesicherte Erschließung,
07.  Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
08.  Ermittlung Brutto-Rauminhalt,
09.  Sonstige Anlagen,
10.  Nachweis Vollmacht

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkreten Fragen einreichen müssen.

Gebühren

Der Vorbescheid ist gebührenpflichtig. Nach Ziff. 2.1 der Baugebührenverordnung (BauGVO) 75 € bis 2.500 €.

Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.

Fristen

Der Vorbescheid gilt 3 Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

Hinweise / Besonderheiten

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Vorbescheid.

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