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Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 73 BauO LSA

Durchschnittliche Lesedauer: 1 Minute

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauantrag eine gültige Teilbaugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben. Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Bei Nutzung des Online-Services gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Reichen Sie den Antrag online ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.
  • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ebenfalls über das Online-Portal ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann.
  • Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid über Ihr Portalpostfach. Alternativ können Sie die Verlängerung der Teilbaugenehmigung auch postalisch erhalten.
  • Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vor.
  • Mit der Bauausführung wurde noch nicht begonnen oder es ist absehbar, dass die Bauausführung länger als 1 Jahr unterbrochen wird.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Gebühren

Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Nach Ziff. 1.7 der Baugebührenverordnung (BauGVO) betragen diese 50 € bis 1.500 €. Die Gebühren für Teilbaugenehmigungen sind auf die Gebühr für die Baugenehmigung anzurechnen, soweit sie 150 € übersteigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (per Onlineservice),
  • Vertretungsbefugnis (bei Bedarf),
  • Vollmacht (bei Bedarf)

Fristen

für die Teilbaugenehmigung gelten folgende Fristen:

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung,
  • Verlängerung der Teilbaugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich
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