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Hilfe zur Seite Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 63 BauO LSA)

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder den Nutzen ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag auf Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung