Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Wenn Sie eine Auskunft zu Baulasten eines Grundstücks erhalten wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde stellen.
Sie können in Gestalt der Einsichtnahme eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Sie können sich aus dem Baulastenverzeichnis auch eine Abschrift erteilen lassen.
Damit Ihnen eine Auskunft erteilt werden kann, ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig.
- Sie können die Auskunft zu den Baulasten online sowie schriftlich per E-Mail oder Post formlos bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde prüft das berechtige Interesse an der Auskunft. Bei fehlendem Nachweis des berechtigten Interesses werden Sie aufgefordert, diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden Informationen ein. Sie werden zur Einsichtnahme aufgefordert. Sie erhalten einen gebührenpflichtige gebührenpflichtige Anschrift des Baulastenverzeichnisses von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Notare und Notarinnen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im nachgewiesenen Auftrag eines Notars oder einer Notarin das Baulastenverzeichnis einsehen wollen, sowie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen benötigen keinen Nachweis.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular oder
- formfreier Antrag;
- Nachweis berechtigtes Interesse oder Auftragsnachweis eines Notars
Kosten
Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenverordnung (BauGVO LSA) entnehmen.
Hinweise/Besonderheiten
Das Baulastenverzeichnis enthält Eintragungen über wirksame Baulasten (baurechtliche Verpflichtungen) ein Grundstück betreffend. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich eine Abschrift erteilen lassen. Aus Gründen der Vereinfachung und der Digitalisierung wird im Folgenden die Formulierung Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis verwendet.
Weiterführende Informationen
Bitte melden Sie sich zunächst an.