Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Digitalen Bauantrag.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt ist bemüht, den Digitalen Bauantrag im Einklang mit § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) und § 11 der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurde nur die männliche Anrede verwendet. Es sind jedoch stets Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der digitale Bauantrag ist mit den Anforderungen des BGG LSA und der BGGVO LSA nicht vollständig vereinbar. Je nach Nutzergruppe oder Nutzungssituation ist er unterschiedlich gut zugänglich. Nicht alle Barrieren schränken jeden Nutzer in jeder Nutzungssituation ein.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir bemühen uns, die umfangreichen Testergebnisse zur Barrierefreiheit auszuwerten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld und geben Sie uns Zeit, die Unvereinbarkeiten an dieser Stelle korrekt aufzulisten.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.03.2023 erstellt. Sie basiert auf eingehenden Prüfungen der Testumgebung für die Rollen des Antragstellers, Sachbearbeiters, Beteiligten und Vorgangsraumverantwortlichen gegen die Anforderungen der BITV 2.0 sowie die WCAG 2.1 Level AAA. Die Anforderungen der BGGVO LSA und der BITV 2.0 sind hinsichtlich der Einhaltung des technischen Standards DIN EN 301 549 identisch.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.03.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren im Zusammenhang mit dem Digitalen Bauantrag? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback.
[ https://mid.sachsen-anhalt.de/ministerium/kontakt ]
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
poststelle-mid [at] sachsen-anhalt.de
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA innerhalb eines Monats keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Ombudsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 16d BGG LSA.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Internetadresse sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Beschwerdeformular:
- Bitte verwenden Sie das Beschwerdeformular 1 in folgendem Fall: Sie haben Ihr Anliegen der betreffenden öffentlichen Stelle geschildert. Eine Antwort haben Sie aber innerhalb eines Monats nicht erhalten.
- Bitte verwenden sie das Beschwerdeformular 2 in folgendem Fall: Sie haben von der öffentlichen Stelle eine Antwort erhalten. Mit der Antwort sind Sie aber nicht zufrieden.
- Bitte verwenden Sie das Beschwerdeformular 3 in einem der 3 folgenden Fälle: Es gibt keine Erklärung zur Barrierefreiheit, oder innerhalb der Erklärung zur Barrierefreiheit ist kein Kontaktformular vorhanden oder verlinkt, oder das Kontaktformular ist für Sie nicht bedienbar.
- Per E-Mail über das Kontaktformular: Kontakt Ombudsstelle | Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt
- Per Brief an:
Ombudsstelle des Landes für die Barrierefreiheit von Informationstechnik
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle des Landes für die Barrierefreiheit von Informationstechnik selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle des Landes für die Barrierefreiheit von Informationstechnik finden Sie unter: Überwachungsstelle | Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt.
Version 1.0 vom 08.09.2023