Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr oder deren/dessen Beauftragte oder Beauftragter die Ausführung eines größeren Bauvorhabens planen, müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Diese Vorankündigung müssen Sie außerdem auf der Baustelle sichtbar aushängen und bei erheblichen Änderungen anpassen.
alle laufenden und abgeschlossenen Genehmigungsvorgänge ...
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