Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 63 BauO LSA)
- #Antrag
- #auf
- #Änderung
- #Nutzungsänderung
- #Bauantrag
- #Genehmigung
- #zur
- #Errichtung
- #Baugenehmigung
- #Vereinfachtes
- #Baugenehmigungsverfahren
- #Bauvorhaben
- #Bauliche
- #Anlage
- #Gebäude
- #Anlagen
- #Nutzung
- #Verwendung
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder den Nutzen ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Die für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden Sie hier:
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/bauaufsichtsbehoerden
Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Online-Service nutzen. Je nach Vorhaben benötigt der Bauherr die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt oder Bauingenieur). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Eine Baugenehmigung für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular.
Bei Nutzung des Online-Services gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Der Entwurfsverfasser, der Bauherr und der Vertreter können im Online-Portal weitere Unterlagen zum Antrag hinzufügen. Über das Portal wird mit der Freizeichnung automatisch die Zustimmung der Beteiligten beim Einreichen des Antrags eingeholt.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/ oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.
- Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid über Ihr Portalpostfach. Alternativ können Sie den Bescheid auch postalisch erhalten.
- Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung, einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren oder folgen Sie den Anweisungen auf dem gesonderten Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
- Vollständiger Bauantrag (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung),
- Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
- Falls nicht, können mit Bauantrag (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) Abweichungen beantragt und begründet werden,
- Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Abweichungen genehmigt werden können
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular),
- 01. Lageplan und ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate),
- 02. Bauzeichnungen,
- 03. Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung,
- 04. Erklärung zum Kriterienkatalog,
- 05. Nachweis der Standsicherheit und Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile,
- 06. Nachweis des Brandschutzes / Brandschutzkonzept,
- 07. Angaben zur gesicherten Erschließung,
- 08. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung,
- 09. Angaben zu weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
- 10. Berechnung der anrechenbaren Kosten oder Herstellungskosten nach BauGVO,
- 11. Berechnung des Bruttorauminhaltes nach Anlage 5 der BauGVO,
- 12. Vollmachten
Gebühren
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenberechnung nach der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauGVO) berücksichtigt die erwarteten Gebühren der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.
Die Gebühren betragen nach Ziff. 1.1 der Baugebührenverordnung (BauGVO) für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes 5 €, mindestens 50 €.
Fristen
Die Bauaufsichtsbehörde kontrolliert den Bauantrag innerhalb von zwei Wochen auf Vollständigkeit und teilt dem Bauherrn oder der Bauherrin den Eingang des Antrags mit. Ist der Bauantrag unvollständig oder weist er sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde den Bauherrn oder die Bauherrin mit der Eingangsbestätigung zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag.
Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum. Sie kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens zwei Monate verlängert werden. Wird die Frist verlängert, ist dies dem Bauherrn der Bauherrin unter Nennung der Gründe und unter Angabe des voraussichtlichen Zeitpunkts der Entscheidung mitzuteilen.
- Baubeginn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung Errichtung/ Änderung/Nutzungsänderung),
- Verlängerung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) innerhalb dieser Zeit auf Antrag um jeweils bis zu 1 Jahr möglich
Hinweise/Besonderheiten
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Weiterführende Informationen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauGVO LSA)
- Bauvorlagenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauVorlVO LSA)
- Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen (VVTB)
- Verwaltungsvorschrift zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VVTB)-Anlage
- Weiterführende Hinweise des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales